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Hundebetreuung |

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UNTERBRINGUNG / BETREUUNG VON HUNDEN Der Hundebesitzer bestätigt mit seiner Unterschrift, dass sein Hund mindestens eine gültige 5-fach Impfung ( Impfung gegen Zwingerhusten empfohlen) hat und eine Tierhalterhaftpflichtversicherung besteht. Bitte Impfpass und Versicherungsbestätigung mitbringen. Der Besitzer erklärt mit seiner Unterschrift, dass sein Hund frei von ansteckenden Krankheiten und Ungeziefer ist. Der Besitzer erklärt ebenfalls, dass der Hund frei von Aggressivität und gut sozialisiert ist. Läufige Hündinnen und nicht kastrierte Rüden können nicht aufgenommen werden. Im Falle einer Erkrankung oder Verletzung des Hundes erklärt sich der Besitzer einverstanden, dass die notwendige tierärztliche Versorgung von einem Tierarzt unserer Wahl übernommen wird. Die dadurch entstehenden Kosten trägt der Besitzer. Bringt ein Hund nachweislich eine ansteckende Krankheit mit, trägt der Besitzer dieses Hundes ebenso die dadurch anstehenden Kosten für die Behandlung des eigenen, sowie für die Mitbehandlung der angesteckten Hunde. „Natur Pfötli“ mit allen Beteiligten haftet nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Das Futter ist durch den Besitzer (bei Bedarf mit einem entsprechenden Futterplan) zur Verfügung zu stellen. Urlaubsbetreuung, Betreuung über Nacht und weitere Möglichkeiten zur Betreuung nach Absprache. Bei einer Tagesbetreuung (ab 2.5 Stunden) wird dieser Vertrag pro Hund nur einmal geschlossen und gilt für alle zukünftigen Aufenthalte. Der fällige Betrag ist bei Abholung des Hundes abzüglich der geleisteten Anzahlung BAR zu bezahlen. Der Tagesbetreuungsplatz (nur eine beschränkte Anzahl Plätze pro Tag vorhanden) gilt nur als reserviert, wenn der Vertrag ausgefüllt und unterschrieben bei mir eingegangen ist. Zusammen mit dem Unterschreiben des Vertrages wird eine Reservierungsgebühr pro Hund/ Tag von 10.- fällig. Nach Eingang der Zahlung gilt die Reservierung als verbindlich. Weitere Zahlungsmodalitäten nach Absprache möglich. Bei einem Vertragsrücktritt im Zeitraum von weniger als 14 Tagen vor dem vereinbarten Abgabetermin beläuft sich die Entschädigung auf die ganze Reservierungsgebühr. Sollte es dem Besitzer nicht möglich sein, den Hund rechtzeitig, zum angegebenen Termin abzuholen, so ist dies frühzeitig bekannt zu geben. Wird der Hund zum vereinbarten Termin nicht abgeholt oder wurde die Aufenthaltsdauer durch den Besitzer nicht verlängert, so sind wir berechtigt den Hund in anderen Räumlichkeiten unterzubringen. Anfallende Kosten werden dem Besitzer in Rechnung gestellt. |